Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 4 L 1242/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,14641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück - 4 A 63/95
- OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 4 L 1242/96
- BVerwG, 25.11.1999 - 5 B 108.98
- BVerwG, 25.11.1999 - 5 PKH 43.98
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 4 L 1242/96
Auch in der von den Klägern genannten Entscheidung (Urt. v. 27. Jan. 1965 - 5 C 32.64 -, BVerwGE 20, 188 ff.) wird bekräftigt, "daß das Zweitkindergeld nicht zu den zweckbestimmten Leistungen im Sinne des § 77 des Bundessozialhilfegesetzes ... gehört", sondern "ebenso wie die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz dazu bestimmt ist, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern".
- OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 4 M 3318/99
Einsatz von Einkommen des Lebensgefährten; Kindergeld als Einkommen; Wirtschaften …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Kindergeld jedenfalls bis zur Deckung des eigenen sozialhilferechtlichen Bedarfs dem Kindergeldberechtigten zusteht, an den es tatsächlich gezahlt wird (Beschl. v. 23. Juni 1999 - 4 M 2290/99 - ; Beschl. v. 19 April 1999 - 4 M 5628/96 - Urt. v. 29.4.1998 - 4 L 1242/96, sämtl. V.n.b.; Beschl. v. 2.3.1998 - 4 M 4114/97 -, FEVS 48, 527).In der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse v. 23. Juni 1999 und 19. April 1999, Urt. v. 29.4.1998, a.a.O.) ist geklärt, dass der selbst hilfebedürftige Elternteil grundsätzlich Kindergeld als sein Einkommen zur Verfügung hat, um seinen laufenden Bedarf zu decken.
- OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 3272/99
Einstandsgemeinschaft; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kindergeld; Kopfteilsprinzip; …
Es dient allgemein der Minderung der Lasten der Familien mit Kindern und ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht etwa nur zur Deckung des Bedarfs der Kinder bestimmt (vgl. allgemein zur Zweckbestimmung des Kindergeldes auch nach dem Jahressteuergesetz 1996: Senat, Beschl. v. 2. März 1998 - 4 M 4114/97 -, FEVS 48, 527; Urt. v. 29. April 1998 - 4 L 1242/96 -, die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das BVerwG durch Beschl. v. 25. Nov. 1999 - BVerwG 5 B 108.98 - zurückgewiesen). - OVG Niedersachsen, 23.06.1999 - 4 M 2290/99
Verwertbares Einkommen und Vermögen;; Einkommen, verwertbares; Kindergeld; …
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 29.4.1998 - 4 L 1242/96 -) das für die Antragsteller zu 3) und 4) gezahlte Kindergeld als Einkommen der Antragsteller zu 1) und 2) angesehen.